Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2023 - Praxen in Baden Württemberg werden ab 25.07.24 informiert

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2023 - Praxen in Baden Württemberg werden ab 25.07.24 informiert

Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2023 in Baden Württemberg

Am 17. Juni 2023 hat die Vertreterversammlung der KZV BW den HVM für das Jahr 2023 beschlossen. Dieser regelt die Verteilung der von den Krankenkassen zu leistenden höchstzulässigen Gesamtvergütungen auf die Zahnarztpraxen in Baden-Württemberg.

Am Dienstag, den 25. Juli, werden wir Ihnen Ihre vorläufigen individuellen Bemessungsgrundlagen (IBGen) per Post zuschicken. Mit gleicher Sendung werden wir Ihnen die sogenannte Wasserstandsmeldung für Ihre Praxis bzgl. der Auslastungen der IBGen zum Stand 30. Juni 2023 sowie ein Begleitschreiben mit weiteren Erklärungen überlassen. Ihre individuellen Dokumente werden wir darüber hinaus in unser Dokumentencenter einstellen, sodass Sie diese auch online abrufen können.

Aufgrund der Komplexität der Gesamtthematik hat sich der Vorstand dazu entschlossen, einen erläuternden Podcast zu produzieren, welchen Sie auf unserer Webseite hier finden. Dort sind auch der von der VV beschlossene HVM 2023 und ab dem Versand der IBGen das o.g. Begleitschreiben für Sie eingestellt.

Sollten Sie Fragen bezüglich der Umsetzung des HVM und der Berechnung Ihrer vorläufigen IBGen haben, können Sie sich gern an die eigens hierfür eingerichtete HVM-Hotline Ihrer Bezirksdirektion wenden. Diese erreichen Sie ab dem 26. Juli 2023 während der Zeit von 8:00 bis 16:00 Uhr (freitags bis 13:00 Uhr).

Als weitere Maßnahme zu Ihrer Information werden wir ab dem 26. Juli auf unserer Webseite eine FAQ-Liste mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema HVM einstellen. Diese Liste werden wir unter Berücksichtigung Ihrer bei uns eingegangenen Fragen regelmäßig aktualisieren.

Quelle: KZV BAWÜ/7_2023