BZÄK aktualisiert eigene Kommentare zu GOZ und GOÄ
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat ihren GOZ-Kommentar und ihren „Kommentar der hochfrequenten GOÄ-Leistungen bei der Rechnungsstellung in der Zahnarztpraxis“ aktualisiert. Die Änderungen datieren jeweils vom September 2023.
Quelle: BZÄK