Beschluss Nr. 60 des Beratungsforum: Nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis

Beschluss Nr. 60 des Beratungsforum: Nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis

Beschluss 60 des Beratungsforum

Nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis

Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat mit Beschluss Nr. 60 seine Position zur nichtchirurgischen subgingivalen Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis festgelegt.

 

Kommentierung

Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Behandlung einer Periimplantitis ist in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht explizit aufgeführt und sollte daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) empfiehlt aus grundsätzlichen Erwägungen keine spezifische Analoggebühr.

Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten die Gebührennummer 3010a GOZ als angemessene Analoggebühr.

Um mögliche Schwierigkeiten bei der Erstattung zu vermeiden, ist es obligatorisch, auf der Rechnung den Vermerk "Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis" anzugeben.

Merke: Die Geb.-Nr. 4070 GOZ ist daneben nicht berechnungsfähig.

Quelle: BZÄK